Kontakt | Mitmachen | Impressum
KPM-network | Wir haben schon für euch gesucht... Linkkatalog
Linkktalog
Info
Info

In der Blasmusik hat man es organisatorisch häufig mit Vereinen und Verbänden zu tun:

Als Vereinswesen bezeichnet man das Recht der Staatsbürger, zu gemeinsamen Zwecken sich zu vereinigen und gemeinsame Ziele gemeinsam anzustreben (Vereinigungsfreiheit, Recht der Assoziation), und ebenso das Recht der freien Versammlung (Versammlungsrecht) gehören zu denjenigen Rechten, welche unmittelbar aus der persönlichen Freiheit  abzuleiten sind.

Verbände sind Gruppen von Einzelpersonen (natürliche Person) oder Körperschaften (juristischen Person) aller Art, die sich in der Rechtsform eines Vereins freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke zusammengeschlossen haben und meist über eine feste interne Organisationsstruktur verfügen. Verbände bündeln die Interessen der einzelnen  Mitglieder zur Erreichung gemeinsamer Ziel- oder Wertvorstellungen.